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Die Themen im Blog:

Unternehmen "MKS Computer & Internet Service" eingestellt !

* Dies ist der frühere Blog von MKS Computer & Internet, der nun von mir (Markus Scheurer) in meiner Freizeit weiter geführt und - soweit es meine Zeit zulässt - künftig mit weiteren Anleitungen + Tipps ergänz werden soll.
* Das Unternehmen MKS Computer & Internet Service wurde im August 2017 eingestellt und bietet somit keine Leistungen, Produkte oder Beratung mehr an.
* Da ich keine Leistungen oder Produkte mehr anbiete, gibt es auch keinen Newsletter und keine Kontakt-Seite mehr. Falls Sie zu einem der Blog-Beiträge oder Info-Seiten etwas anmerken oder ergänzen möchten, finden Sie bei der jeweiligen Seite ein Kommentar-Feld dafür.
* Die Info-Seiten zu den bisherigen Leistungen werden aktuell zu reinen Info-Seiten umgestaltet.
* Der Blog mit Infos + Tipps, das Grafik-Archiv sowie die kostenlosen eBooks + Ratgeber werden auch künftig erhalten bleiben.
Stand: April 2018

27.07.2016

Newsletter-Versand - Fallstricke beim automatischen Abo

Der automatische Versand von Newsletter bei Shop-Bestellungen ist problematisch.
Viele Shop-Anbieter bieten beim Kauf - im Zuge der Registrierung - ein Zusatz-Feld, um zusammen mit dem Kauf einen Newsletter zu abonnieren.

Obwohl man diese Wahl dem Kunden selbst überlassen sollte, ist das Feld bei manchen Shops schon vorlegt. Also schon aktiviert, so dass es sofort beim Kauf-Abschluss zum Newsletter-Abo kommt.

Das ist allerdings heikel und bietet für Unternehmen einige Fallstricke.


Beim Versand von E-Mails als Newsletter gibt es einige, auch rechtliche Fallstricke, die man vorher bedenken sollte.

Rechtlich problematisch

Die Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass man es dem Käufer selbst überlassen muss, ob er beim Kauf einen Newsletter mitbestellt oder nicht.
Zwar argumentieren manche Shop-Betreiber und Anwälte häufig mit dem Recht, Mails an Bestandskunden verschicken zu dürfen.
Gerichte haben hier aber schon gegenteilig für den Kunden entschieden.

Hier kann es dann teuer werden.

Gerade bei diesem Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen und Unterlassung-Forderungen.

Wer ungefragt Newsletter verschickt, riskiert Abmahnungen und Beschwerden:
Wer ungefragt Newsletter verschickt, riskiert Abmahnungen und Beschwerden

Oder es hagelt Beschwerden durch die Verbraucher-Zentrale oder ähnliche Einrichtungen.

Vom Ärger und den Kosten, schon allein für den eigenen Anwalt ganz abgesehen.

Schwierig: Automatisches Newsletter-Abo beim Kauf

Wenn auch rechtlich heikel, ist das Feld zum Abonnieren bei vielen Anbietern und Shops trotzdem vorbelegt.

So dass es vom Nutzer gar nicht mehr angeklickt werden muss, um den E-Mail-Service zu aktivieren.

Die Entscheidung für ein Newsletter-Abo sollte man auch in Shops dem Kunden überlassen:
Die Entscheidung für ein Newsletter-Abo sollte man auch in Shops dem Kunden überlassen

Folglich übersehen das manche Besteller und wundern sich später, warum sie die regelmäßigen - teils täglichen - Mails des Shops erhalten.

Genervte Nutzer reagieren hier häufig verärgert und klicken die Mail häufig kurzerhand mittels SPAM-Button weg.

Und schon hat das Unternehmen ein Problem.

Außerdem:
Selbst wenn rechtlich in Ordnung und der Kunde die Mail nicht als SPAM meldet: Was bringt es dem Unternehmen, wenn sich der Kunde schon mit der ersten Mail wieder abmeldet, weil er die Mails nicht abonniert hat?

Die bessere Methode: Der Kunde trifft die Entscheidung

Optimal ist es jedoch, dem Kunden selbst zu überlassen, ob er im Zuge der Bestellung - oder auch erst danach - den Mail-Service abonnieren möchte oder nicht.

Damit ist man als Anbieter nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite.

Man vermeidet außerdem, dass der Kunde unzufrieden ist. Und das ggf. in Produkt- oder Shop-Bewertungen auslässt.

Ein unerwünschter Newsletter kann schnell zu negativen Bewertungen + Kauf-Abbrüchen führen:
Ein unerwünschter Newsletter kann schnell zu negativen Bewertungen + Kauf-Abbrüchen führen

Außerdem kann ein unerwünschter Newsletter schnell dazu führen, dass der eigentlich zufriedene Kunde so genervt ist, dass er die Ware kurzerhand zurück schickt.

Dazu hat er bis 14 Tage nach dem Kauf die Möglichkeit.

Noch schlimmer:

Womöglich wollte der Kunde 3 Tage später das Produkt für einen Bekannten gleich nochmals bestellen. In dem Zug wollte er für sein eigenes Produkt, das er schon ausführlich getestet hat, weiteres Zubehör bestellen.

Da nun aber durch den täglichen Newsletter sein Mail-Postfach ordentlich gefüllt ist, ärgert er sich so, dass er sich entschließt, Produkt und Zubehör lieber bei der Konkurrenz zu kaufen.

Fazit: Das ungefragte Senden eines Newsletters aufgrund des Kaufs kann problematisch sein.

Fazit:

Das Versenden eines Newsletters, den der Kunde nicht selbst, aktiv und ganz bewusst bestellt hat, ist nicht nur rechtlich problematisch.

Auch auf die Kunden-Zufriedenheit und damit künftige Nach-Bestellungen kann sich das negativ auswirken.

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