Viele Shop-Anbieter bieten beim Kauf - im Zuge der Registrierung - ein Zusatz-Feld, um zusammen mit dem Kauf einen Newsletter zu abonnieren.
Obwohl man diese Wahl dem Kunden selbst überlassen sollte, ist das Feld bei manchen Shops schon vorlegt. Also schon aktiviert, so dass es sofort beim Kauf-Abschluss zum Newsletter-Abo kommt.
Das ist allerdings heikel und bietet für Unternehmen einige Fallstricke.
Zwar argumentieren manche Shop-Betreiber und Anwälte häufig mit dem Recht, Mails an Bestandskunden verschicken zu dürfen.
Gerichte haben hier aber schon gegenteilig für den Kunden entschieden.
Hier kann es dann teuer werden.
Gerade bei diesem Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen und Unterlassung-Forderungen.
Oder es hagelt Beschwerden durch die Verbraucher-Zentrale oder ähnliche Einrichtungen.
Vom Ärger und den Kosten, schon allein für den eigenen Anwalt ganz abgesehen.
So dass es vom Nutzer gar nicht mehr angeklickt werden muss, um den E-Mail-Service zu aktivieren.
Folglich übersehen das manche Besteller und wundern sich später, warum sie die regelmäßigen - teils täglichen - Mails des Shops erhalten.
Genervte Nutzer reagieren hier häufig verärgert und klicken die Mail häufig kurzerhand mittels SPAM-Button weg.
Und schon hat das Unternehmen ein Problem.
Außerdem:
Selbst wenn rechtlich in Ordnung und der Kunde die Mail nicht als SPAM meldet: Was bringt es dem Unternehmen, wenn sich der Kunde schon mit der ersten Mail wieder abmeldet, weil er die Mails nicht abonniert hat?
Damit ist man als Anbieter nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite.
Man vermeidet außerdem, dass der Kunde unzufrieden ist. Und das ggf. in Produkt- oder Shop-Bewertungen auslässt.
Außerdem kann ein unerwünschter Newsletter schnell dazu führen, dass der eigentlich zufriedene Kunde so genervt ist, dass er die Ware kurzerhand zurück schickt.
Dazu hat er bis 14 Tage nach dem Kauf die Möglichkeit.
Da nun aber durch den täglichen Newsletter sein Mail-Postfach ordentlich gefüllt ist, ärgert er sich so, dass er sich entschließt, Produkt und Zubehör lieber bei der Konkurrenz zu kaufen.
Auch auf die Kunden-Zufriedenheit und damit künftige Nach-Bestellungen kann sich das negativ auswirken.
Obwohl man diese Wahl dem Kunden selbst überlassen sollte, ist das Feld bei manchen Shops schon vorlegt. Also schon aktiviert, so dass es sofort beim Kauf-Abschluss zum Newsletter-Abo kommt.
Das ist allerdings heikel und bietet für Unternehmen einige Fallstricke.
Rechtlich problematisch
Die Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass man es dem Käufer selbst überlassen muss, ob er beim Kauf einen Newsletter mitbestellt oder nicht.Zwar argumentieren manche Shop-Betreiber und Anwälte häufig mit dem Recht, Mails an Bestandskunden verschicken zu dürfen.
Gerichte haben hier aber schon gegenteilig für den Kunden entschieden.
Hier kann es dann teuer werden.
Gerade bei diesem Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen und Unterlassung-Forderungen.
Oder es hagelt Beschwerden durch die Verbraucher-Zentrale oder ähnliche Einrichtungen.
Vom Ärger und den Kosten, schon allein für den eigenen Anwalt ganz abgesehen.
Schwierig: Automatisches Newsletter-Abo beim Kauf
Wenn auch rechtlich heikel, ist das Feld zum Abonnieren bei vielen Anbietern und Shops trotzdem vorbelegt.So dass es vom Nutzer gar nicht mehr angeklickt werden muss, um den E-Mail-Service zu aktivieren.
Folglich übersehen das manche Besteller und wundern sich später, warum sie die regelmäßigen - teils täglichen - Mails des Shops erhalten.
Genervte Nutzer reagieren hier häufig verärgert und klicken die Mail häufig kurzerhand mittels SPAM-Button weg.
Und schon hat das Unternehmen ein Problem.
Außerdem:
Selbst wenn rechtlich in Ordnung und der Kunde die Mail nicht als SPAM meldet: Was bringt es dem Unternehmen, wenn sich der Kunde schon mit der ersten Mail wieder abmeldet, weil er die Mails nicht abonniert hat?
Die bessere Methode: Der Kunde trifft die Entscheidung
Optimal ist es jedoch, dem Kunden selbst zu überlassen, ob er im Zuge der Bestellung - oder auch erst danach - den Mail-Service abonnieren möchte oder nicht.Damit ist man als Anbieter nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite.
Man vermeidet außerdem, dass der Kunde unzufrieden ist. Und das ggf. in Produkt- oder Shop-Bewertungen auslässt.
Außerdem kann ein unerwünschter Newsletter schnell dazu führen, dass der eigentlich zufriedene Kunde so genervt ist, dass er die Ware kurzerhand zurück schickt.
Dazu hat er bis 14 Tage nach dem Kauf die Möglichkeit.
Noch schlimmer:
Womöglich wollte der Kunde 3 Tage später das Produkt für einen Bekannten gleich nochmals bestellen. In dem Zug wollte er für sein eigenes Produkt, das er schon ausführlich getestet hat, weiteres Zubehör bestellen.Da nun aber durch den täglichen Newsletter sein Mail-Postfach ordentlich gefüllt ist, ärgert er sich so, dass er sich entschließt, Produkt und Zubehör lieber bei der Konkurrenz zu kaufen.
Fazit:
Das Versenden eines Newsletters, den der Kunde nicht selbst, aktiv und ganz bewusst bestellt hat, ist nicht nur rechtlich problematisch.Auch auf die Kunden-Zufriedenheit und damit künftige Nach-Bestellungen kann sich das negativ auswirken.
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