Manche Nutzer sind unsicher, was sie im Dateinamen verwenden dürfen. Und wie dieser aufgebaut ist.
Dabei gibt es einfache und für (fast) jedes System einheitliche Standards, die leicht zu merken sind.
Deshalb erfahrt ihr in diesem Beitrag, was man beim Dateinamen vermeiden sollte, welche Länge der Dateinamen haben darf und einige Dinge mehr.
Der Dateiname ist nach diesem Schema aufgebaut:
"Schreiben Hans Müller.pdf"
Hierbei ist "Schreiben Hans Müller" der eigentliche Dateiname. Nach dem Punkt erscheint das genutzte Dateiformat.
Zu DOS-Zeiten (bis Anfang der 1990er Jahre) galt hier als Grundlage 8.3, also 8 Zeichen für den Dateinamen und 3 für das Datei-Format.
In aktuellen Systemen (bei Microsoft: seit Windows 95) gilt diese Regel nicht mehr.
Hier können im Datei-Namen bis zu 255 Zeichen, sprich die meisten Sonderzeichen (z. B. das Ausrufezeichen !), Groß- und Klein-Buchstaben sowie Zahlen verwendet werden.
Außerdem durften früher ausschließlich Kleinbuchstaben verwendet werden. Auch das gilt heute nicht mehr.
Dies hat den Hintergrund, dass diese Sonderzeichen u. a. bei der Programmierung von Webseiten oder Programmen im Quellcode, also dem Programm-Code vorkommen.
Würde man die Sonderzeichen verwenden, würde der Rechner das falsch interpretieren.
So dass es zu Fehlern kommen würde.
Deshalb schließen die meisten Betriebssysteme, z. B. Windows, das generell aus.
Dieses Prinzip gilt heute (meist) nicht mehr. Denn die Betriebssysteme sind heute i. d. R. so clever, dass auch ein oder mehrere Punkte im Dateinamen keine Rolle spielen.
Die meisten Programme und Betriebssystemen erkennen anhand des Dateiformats (z. B. docx für ein Word-Dokument), dass es sich um eine Datei für Microsoft Word (oder ein ähnliches Programm von einem anderen Anbieter) handelt.
Selbst beim Dateinamen "Fax an ABC.de GmbH (12. Juli 2015).docx" stört der zusätzliche Punkt nicht.
Einzig der Unterstrich (_) oder der Bindestrich (-) sind hier neben internationalen Zeichen (a - z, als Kleinbuchstaben) und Zahlen erlaubt.
Das liegt aber an der Programmier-Sprache für Webseiten (HTML) und nicht am Betriebssystem auf dem PC.
Als PC-Nutzer müssen Sie diesen Umstand gewöhnlich auch nicht kennen.
Allerdings haben aus dem Grund viele Dateien, die man sich im Internet herunterladen und speichern kann, die meisten Dateien keine Leerzeichen, verwenden keine Punkte und bestehen nur aus Kleinbuchstaben und Zahlen.
In dem Fall kann man - nach dem Speichern auf der Festplatte - die Datei beliebig (nach den o. g. Standards) umbenennen.
Denn bei manchen Diensten wie Google Drive darf man beispielsweise auch Sonderzeichen verwenden, die in Windows nicht erlaubt sind.
Außerdem können dort zwei Dateien im gleichen Ordner den selben Dateinamen verwenden, was in Windows und vielen anderen Betriebssystemen technisch nicht möglich ist.
Bei Dropbox wiederum funktioniert das nicht. Hier gelten die gleichen Standards wie etwa bei Windows.
Entweder, weil man selbst den Dienst nutzt und die Datei dort gespeichert hatte.
Oder man den Online-Speicher mit den lokalen Daten synchronisiert, also auf einen einheitlichen Stand bringt.
Oder weil ein Anbieter eine Datei über dessen Online-Speicher bereit stellt, damit andere Nutzer sie dort herunterladen können.
(So biete ich z. B. zahlreiche Infos, Unterlagen und Verträge zum Beamer-Verleih als auch selbst erstelle Grafiken im Archiv zum Download bereit.)
In dem Fall kann es sein, dass hier erstens die Regeln für HTML-Dateien (keine Leerzeichen, nur wenige Sonderzeichen etc.) nicht gelten.
Denn der Dienst passt den Link für die Datei an und übergibt ein HTML-konformen Link, den der Browser verwenden kann.
Und ggf. auch - unter Windows nicht erlaubte - Sonderzeichen verwendet werden.
Diese muss man dann vor dem Download ggf. erst umbenennen, bevor die Datei auf dem lokalen System gespeichert werden kann.
Weil das System das Speichern ansonsten ablehnt oder gar nicht herunterlädt.
Andererseits gibt es auch Online-Dienste, die Dateien - über deren Server - von einer externen Webseite zum eigenen Cloud-Speicher übertragen können. Das funktioniert z. B. über den Dienst von thoaimedia.com.
In dem Fall sollte man vor der Übertragung prüfen, ob die Datei in der Form - also mit dem vorgeschlagenen Dateinamen - zum Cloud-Dienst übertragen werden kann. Oder ggf. welcher unerlaubter Zeichen nicht gespeichert werden könnten.
Zwar zeigen die meisten Programme und Systeme inzwischen eine Fehlermeldung, falls man die Regeln nicht einhält und unerlaubte Zeichen verwenden möchte.
Kennt man diese Standards aber vorher, kann man sich Zeit und ggf. sogar Ärger und unnötige Arbeit sparen.
Dabei gibt es einfache und für (fast) jedes System einheitliche Standards, die leicht zu merken sind.
Deshalb erfahrt ihr in diesem Beitrag, was man beim Dateinamen vermeiden sollte, welche Länge der Dateinamen haben darf und einige Dinge mehr.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Nehmen wir als Beispiel eine einfache Datei, den Brief an Herrn Müller.Der Dateiname ist nach diesem Schema aufgebaut:
"Schreiben Hans Müller.pdf"
Hierbei ist "Schreiben Hans Müller" der eigentliche Dateiname. Nach dem Punkt erscheint das genutzte Dateiformat.
Geschichtlicher Hintergrund:
Zu DOS-Zeiten (bis Anfang der 1990er Jahre) galt hier als Grundlage 8.3, also 8 Zeichen für den Dateinamen und 3 für das Datei-Format.
In aktuellen Systemen (bei Microsoft: seit Windows 95) gilt diese Regel nicht mehr.
Hier können im Datei-Namen bis zu 255 Zeichen, sprich die meisten Sonderzeichen (z. B. das Ausrufezeichen !), Groß- und Klein-Buchstaben sowie Zahlen verwendet werden.
Außerdem durften früher ausschließlich Kleinbuchstaben verwendet werden. Auch das gilt heute nicht mehr.
verschiedene Sonderzeichen nicht möglich
Bestimmte Zeichen (z. B. das Fragezeichen ?) dürfen nicht im Datei-Namen verwendet werden.Dies hat den Hintergrund, dass diese Sonderzeichen u. a. bei der Programmierung von Webseiten oder Programmen im Quellcode, also dem Programm-Code vorkommen.
Würde man die Sonderzeichen verwenden, würde der Rechner das falsch interpretieren.
So dass es zu Fehlern kommen würde.
Deshalb schließen die meisten Betriebssysteme, z. B. Windows, das generell aus.
Punkt im Dateinamen
Damit der Dateinamen klar vom Dateiformat getrennt ist - schließlich muss das Betriebssystem das auch erkennen können -, galt ursprünglich, dass zwischendrin ein Punkt steht. Aber ansonsten keine Punkt verwendet werden dürfen.Dieses Prinzip gilt heute (meist) nicht mehr. Denn die Betriebssysteme sind heute i. d. R. so clever, dass auch ein oder mehrere Punkte im Dateinamen keine Rolle spielen.
Die meisten Programme und Betriebssystemen erkennen anhand des Dateiformats (z. B. docx für ein Word-Dokument), dass es sich um eine Datei für Microsoft Word (oder ein ähnliches Programm von einem anderen Anbieter) handelt.
Selbst beim Dateinamen "Fax an ABC.de GmbH (12. Juli 2015).docx" stört der zusätzliche Punkt nicht.
Keine Punkte bei Web-Dateien
Allerdings dürfen bei Dateien für eine Website keine Leerzeichen, keine Punkte oder andere Sonderzeichen verwendet werden.Einzig der Unterstrich (_) oder der Bindestrich (-) sind hier neben internationalen Zeichen (a - z, als Kleinbuchstaben) und Zahlen erlaubt.
Das liegt aber an der Programmier-Sprache für Webseiten (HTML) und nicht am Betriebssystem auf dem PC.
Als PC-Nutzer müssen Sie diesen Umstand gewöhnlich auch nicht kennen.
Allerdings haben aus dem Grund viele Dateien, die man sich im Internet herunterladen und speichern kann, die meisten Dateien keine Leerzeichen, verwenden keine Punkte und bestehen nur aus Kleinbuchstaben und Zahlen.
In dem Fall kann man - nach dem Speichern auf der Festplatte - die Datei beliebig (nach den o. g. Standards) umbenennen.
Ausnahmen bei Cloud-Speichern
Verwendet man als Nutzer einen Online-Speicher, auch Cloud Speicher genannt, wie etwa Dropbox, Microsoft OneDrive, Google Drive, Box und viele andere mehr, gelten hier je nach Anbieter eigene Standards.Denn bei manchen Diensten wie Google Drive darf man beispielsweise auch Sonderzeichen verwenden, die in Windows nicht erlaubt sind.
Außerdem können dort zwei Dateien im gleichen Ordner den selben Dateinamen verwenden, was in Windows und vielen anderen Betriebssystemen technisch nicht möglich ist.
Bei Dropbox wiederum funktioniert das nicht. Hier gelten die gleichen Standards wie etwa bei Windows.
Warum ist das für den Nutzer wichtig?
Einerseits kann es sein, dass man sich von einem Cloud-Anbieter eine Datei herunterlädt.Entweder, weil man selbst den Dienst nutzt und die Datei dort gespeichert hatte.
Oder man den Online-Speicher mit den lokalen Daten synchronisiert, also auf einen einheitlichen Stand bringt.
Oder weil ein Anbieter eine Datei über dessen Online-Speicher bereit stellt, damit andere Nutzer sie dort herunterladen können.
(So biete ich z. B. zahlreiche Infos, Unterlagen und Verträge zum Beamer-Verleih als auch selbst erstelle Grafiken im Archiv zum Download bereit.)
In dem Fall kann es sein, dass hier erstens die Regeln für HTML-Dateien (keine Leerzeichen, nur wenige Sonderzeichen etc.) nicht gelten.
Denn der Dienst passt den Link für die Datei an und übergibt ein HTML-konformen Link, den der Browser verwenden kann.
Und ggf. auch - unter Windows nicht erlaubte - Sonderzeichen verwendet werden.
Diese muss man dann vor dem Download ggf. erst umbenennen, bevor die Datei auf dem lokalen System gespeichert werden kann.
Weil das System das Speichern ansonsten ablehnt oder gar nicht herunterlädt.
Eine Datei aus Google Drive mit unpassenden Zeichen im Dateinamen
wird im Google Chrome automatisch angepasst:
wird im Google Chrome automatisch angepasst:
Andererseits gibt es auch Online-Dienste, die Dateien - über deren Server - von einer externen Webseite zum eigenen Cloud-Speicher übertragen können. Das funktioniert z. B. über den Dienst von thoaimedia.com.
In dem Fall sollte man vor der Übertragung prüfen, ob die Datei in der Form - also mit dem vorgeschlagenen Dateinamen - zum Cloud-Dienst übertragen werden kann. Oder ggf. welcher unerlaubter Zeichen nicht gespeichert werden könnten.
Fazit
Bevor man einer Datei - egal ob lokal oder im Netz - einen Dateinamen vergibt, sollte man einige Hintergründe kennen.Zwar zeigen die meisten Programme und Systeme inzwischen eine Fehlermeldung, falls man die Regeln nicht einhält und unerlaubte Zeichen verwenden möchte.
Kennt man diese Standards aber vorher, kann man sich Zeit und ggf. sogar Ärger und unnötige Arbeit sparen.
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